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   OLG Koblenz, 06.07.1995 - 2 Ws 390/95   

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https://dejure.org/1995,3873
OLG Koblenz, 06.07.1995 - 2 Ws 390/95 (https://dejure.org/1995,3873)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.07.1995 - 2 Ws 390/95 (https://dejure.org/1995,3873)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. Juli 1995 - 2 Ws 390/95 (https://dejure.org/1995,3873)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeuge; Anordnung der Beugehaft; Verhängung eines Ordnungsgeldes; Auskunftverweigerung; Würdigung der Gesamtumstände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 70 Abs. 1 S. 2, Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 1057
  • StV 1996, 474
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Koblenz, 06.07.1995 - 2 Ws 391/95

    Beschlagnahmeverbot; Drittunterlagen

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.07.1995 - 2 Ws 390/95
    Denn auf die Beschwerde des Verteidigers hat der Senat den Beschlagnahmebeschluß aufgehoben und die Rückgabe des Briefes an den Verteidiger angeordnet (vgl. Beschluß des Senats vom 6. Juli 1995 - 2 Ws 391/95).
  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1165/86

    Lappas

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.07.1995 - 2 Ws 390/95
    Nach herrschender Meinung, der sich der Senat im Grundsatz anschließt, ist dies jedoch Voraussetzung für die Zulässigkeit der Anordnung von Beugehaft (vgl. BVerfG in NJW 1988, 897, 900 m.w.N.; Dahs, a.a.O., Rdnr. 17; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 70 Rdnr. 12; Paulus in KMR, StPO , § 70 Rdnr. 15; anders Schmidt, Lehrkommentar zur StPO , Teil II, 1957, § 70 Rdnr. 17; AG Bonn in JR 1994, 171, 172 mit zustimmender Anmerkung Derksen in JR 1994, 173).
  • OLG Hamburg, 08.02.1984 - 1 Ws 26/84

    Strafverfolgungsgefahr; Rechtsfrage; Entscheidung des vernehmenden Gerichts;

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.07.1995 - 2 Ws 390/95
    Jedoch begründen bloße, nicht durch konkrete Umstände belegte Vermutungen oder die rein denktheoretische Möglichkeit, die ursprüngliche Aussage könne falsch gewesen sein, weder einen prozessual ausreichenden Anfangsverdacht für das Vorliegen einer strafbaren Handlung in vorbezeichnetem Sinne noch ein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO (vgl. BGH in MDR 1994, 929, 930; Hans.OLG Hamburg in NJW 1984, 1635, 1636; Dahs, a.a.O.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O.).
  • BGH, 23.10.1991 - 5 StR 455/91

    Beweiswürdigung - Glaubwürdigkeit eines Zeugen - Belastungszeuge - Zeugenbeweis -

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.07.1995 - 2 Ws 390/95
    Der Senat verkennt insoweit nicht, daß die Glaubwürdigkeit eines Zeugen, der eine Strafmilderung nach § 31 BtmG erreichen möchte, im allgemeinen besonders sorgfältiger Nachprüfung bedarf (vgl. BGH - Beschlüsse vom 23. Oktober 1991 - 5 StR 455/91 - und vom 18. Dezember 1991 - 5 StR 494/91).
  • BGH, 18.12.1991 - 5 StR 494/91

    Beweiswürdigung - Mitangeklagter - Belastungszeuge - Zweifel an der

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.07.1995 - 2 Ws 390/95
    Der Senat verkennt insoweit nicht, daß die Glaubwürdigkeit eines Zeugen, der eine Strafmilderung nach § 31 BtmG erreichen möchte, im allgemeinen besonders sorgfältiger Nachprüfung bedarf (vgl. BGH - Beschlüsse vom 23. Oktober 1991 - 5 StR 455/91 - und vom 18. Dezember 1991 - 5 StR 494/91).
  • BVerfG, 26.11.1984 - 2 BvR 1409/84
    Auszug aus OLG Koblenz, 06.07.1995 - 2 Ws 390/95
    Soweit die an ihn gestellte Frage ein eigenes strafbares Verhalten im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes berührte, war im Hinblick auf die dieserhalb bereits erfolgte rechtskräftige Verurteilung des Zeugen die Gefahr weiterer Strafverfolgung zweifellos ausgeschlossen (vgl. BVerfG in NStZ 1985, 277 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl., § 55 Rdnr. 8).
  • AG Bonn, 10.02.1993 - 50 Gs 83/93

    Anordnung von Beugehaft gegen einen Zeugen auf Antrag des 1.

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.07.1995 - 2 Ws 390/95
    Nach herrschender Meinung, der sich der Senat im Grundsatz anschließt, ist dies jedoch Voraussetzung für die Zulässigkeit der Anordnung von Beugehaft (vgl. BVerfG in NJW 1988, 897, 900 m.w.N.; Dahs, a.a.O., Rdnr. 17; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 70 Rdnr. 12; Paulus in KMR, StPO , § 70 Rdnr. 15; anders Schmidt, Lehrkommentar zur StPO , Teil II, 1957, § 70 Rdnr. 17; AG Bonn in JR 1994, 171, 172 mit zustimmender Anmerkung Derksen in JR 1994, 173).
  • KG, 07.05.2013 - 4 Ws 51/13

    Strafverfahren: Ordnungsgeldverhängung bei unberechtigter Zeugnisverweigerung

    Für eine solche Gefahr strafrechtlicher Verfolgung muss es allerdings konkrete tatsächliche Anhaltspunkte geben; bloße, nicht durch konkrete Umstände belegte Vermutungen oder rein denktheoretische Möglichkeiten reichen nicht aus (BGH NJW 1994, 2839, 2840; BGH NStZ 1999, 415, 416; BGHR StPO § 55 Abs. 1 Auskunftsverweigerung 4 m.w.N.; OLG Dresden, Beschluss vom 14. Januar 2003 - 1Ws 274/02 - [juris]; OLG Koblenz StV 1996, 474, 475; KG, Beschluss vom 7. März 2011 - 3 Ws 86, 87/11 -).
  • LG Kleve, 22.06.2004 - 111 Qs 66/04
    Ausnahmsweise kommt zwar auch ohne diese Voraussetzung die Verhängung von Beugehaft in Betracht, nämlich dann, wenn auszuschließen ist, dass die zusätzliche Verhängung von Ordnungsgeld die beabsichtigte Mahn-und Warnfunktion bei dem betroffenen Zeugen entfalten kann, er mithin unter keinen Umständen trotz Ordnungsgeld eine Aussage machen wird (OLG Koblenz, MDR 1995, 1057f).
  • AG Mettmann, 10.01.2012 - 30 Ds 169/10

    Rechtmäßigkeit der Verweigerung der Aussage durch einen Zeugen bei Gefahr der

    Eine solche Verfolgungsgefahr ist auch gegeben, wenn der Zeuge bei wahrheitsgemäßer Aussage von seinen früheren Angaben abweichen und sich damit dem Vorwurf aussetzen müsste, den Angeklagten seinerzeit falsch verdächtigt zu haben (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 06.07.1995, Az. 2 Ws 390/95, BGH, Beschluss vom 08.04.2008, Az. VIII ZB 20/06, NJW 2008, 2038 ).
  • OLG Dresden, 14.01.2003 - 1 Ws 274/03
    Allerdings folgt der Senat ebenso wie das Landgericht Leipzig auch der Auffassung des Oberlandesgerichts Koblenz, dass diese Gefahr - wie auch sonst (vgl. BGH MDR 1994, 929 f,) - nicht nur theoretisch, sondern konkret bestehen muss (OLG Koblenz, StV 1996, 474 f.).
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